Behandlungskosten

Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt gemäß dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Krankenkassen bzw. der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bei Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern.

 

Sofern Sie sich für eine Psychotherapie im Rahmen einer privaten Krankenversicherung interessieren, informieren Sie sich bitte bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse, ob und in welchem Umfang (Ihnen gemäß Vertrag zustehendes Kontingent an Therapieeinheiten) eine Kostenübernahme der Psychotherapie erfolgt sowie über die entsprechend geltenden Formalitäten.